… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …1846 – 2021: 175 Jahre Deutscher Bühnenverein
1846 – 2021: 175 Jahre Deutscher Bühnenverein… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Im Mai 1846 schlossen 19 Hof- und Stadttheater in ganz Deutschland einen epochemachenden Vertrag, in dem sie Rechte und Pflichten untereinander festlegten. Weitere Theater schlossen sich bald an.
Dieser Vertrag stellt die Gründungsurkunde des heutigen „Deutschen Bühnenvereins“ dar.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte dieses Ereignis mit einer Festrede am 27. Mai 2021 im Oldenburgischen Staatstheater.
Das Niedersächsische Landesarchiv präsentiert Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Oldenburgischen Staatstheater und der Landesbibliothek Oldenburg aus diesem Anlass eine „virtuelle Ausstellung“ mit Dokumenten und Bildern aus dem Besitz des Landes Niedersachsen.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen ... Der Deutsche Bühnenverein…
… hat 503 institutionelle Mitglieder (Mai 2021) und vertritt als Bundesverband die Interessen der öffentlichen und privaten Träger der Theater und Orchester in Deutschland.
… ist seit Jahrzehnten ein Garant für lebendige und funktionierende öffentliche Theater- und Orchesterkultur in Deutschland.
… verfolgte anfangs vor allem praktische Zwecke (Maßnahmen gegen die „Unsitte“ häufiger Vertragsbrüche von Schauspielern, Sängern und Tänzern usw.).
… setzte sich ab 1846 – und setzt sich weiterhin – für eine größere gesellschaftliche Anerkennung der Theater und Orchester, der beschäftigten Künstlerinnen und Künstler sowie der vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben der Theater und Orchester ein.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Publizistische Vorbereitung: zwei Denkschriften des Freiherrn von Gall
Er will „die Bühne in das gehörige Licht stellen“ und seinen bürgerlichen Vereinsfreunden die gewachsenen gesellschaftlichen Aufgaben des Theaters und eines „Bühnenvorstands“ nahebringen. Auch möchte er Vorurteile seiner Zeitgenossen gegenüber dem Theater abbauen. Denn: Gall sieht sich im Dienst einer „geistigen Macht“, der „Macht der dramatischen Poesie“.
1845 folgen „Vorschläge zu einem deutschen Theater-Cartel“, d.h. zu einem Zusammenschluss von Theatern. Von Gall betont wieder den „fördernden Einfluss der Bühne“ als „Kunstinstitut“ auf die allgemeine Bildung in Deutschland.
Als „Quelle aller Übel“ in der Theaterverwaltung, für die bereits „Millionen“ ausgegeben würden, sieht er die „mangelhafte geistige Bildung der meisten Schauspieler“. Auch fehle ihnen „die richtige Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft“, d.h. die notwendige Anerkennung.
Wesentliche Punkte der Denkschriften finden sich im Gründungsvertrag von 1846 wieder.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Zwei Initiatoren im Dienste ihrer Fürsten: Karl Theodor von Küstner und Ferdinand von Gall
Der jüngere von Gall (1809-1872) stammte aus Battenberg (Hessen) und kam 1835 als Kammerjunker nach Oldenburg. 1842-1846 leitete er das 1842 von Großherzog Paul Friedrich August (1783-1853) als Hoftheater übernommene Theater in Oldenburg, danach über 20 Jahre das Stuttgarter Hoftheater (1846-1869). 1844 engagierte Gall den Dichter Julius Mosen für das Hoftheater in Oldenburg.
Küstner war 1846-1851 der erste Vorsitzende des „Deutschen Bühnenvereins“, Gall der zweite 1852-1858 und 1865-1866. Von Haus aus waren beide Intendanten übrigens studierte Juristen.
Beide Intendanten agierten auch im Namen ihrer jeweiligen Dienstherren: König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und Großherzog Paul Friedrich August von Oldenburg.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …2021 wiederentdeckt: von Gall umwirbt die Regierung des Herzogtums Braunschweig
Ein schönes Beispiel für seinen Überzeugungseifer: sein langes Schreiben an das Braunschweiger Staatsministerium vom 19. Januar 1846. Es wird im Niedersächsischen Landesarchiv bewahrt und formuliert eine Art Konzentrat der Denkschrift zum „Theater-Cartel“.
Das besondere Anliegen: Erstmals sollen die Vereinbarungen der Theater auch von den Regierungen und Magistraten, die die Theater beaufsichtigen, garantiert und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages von 1846 (z.B. bei der Erteilung von Theaterkonzessionen) durchgesetzt werden.
Stolz meldet von Gall zum Erfolg: „Die Vorstände der Hofbühnen von Wien, Berlin, Dresden, Hannover, Weimar, Braunschweig und Oldenburg haben sich einstweilen vereinigt, um gemeinschaftliche Schritte zur Förderung des erwähnten Gegenstandes [= Abschluss eines Kartellvertrages] zu thun.“
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …„Hebung des Schauspielerstandes“ insgesamt!
Auf Einwände, man wolle die Freiheiten der Schauspieler:innen einschränken, antwortet von Gall den Ministern in Braunschweig:
„Es giebt keine andere Freiheit als die im Gesetze. Je mehr man daher den Schauspielerstand unter den Einfluß des Gesetzes stellt, desto freier macht man ihn, indem man ihn befreit von der levis nota [= Anrüchigkeit], welche noch mehr oder weniger, grade seiner Zügellosigkeit wegen, auf ihm haftet. Was er augenblicklich einbüßt (…) [z.B. Vorteile durch den Kontraktbruch], das gewinnt er durch die im Cartel ausgesprochene Gleichstellung seiner Rechtsverhältnisse mit denen aller andern Mitglieder der Gesellschaft an der Anerkennung seiner Ehre, seines sittlichen Bewußtseins, kurz an Glauben und Zutrauen der Gesellschaft gegen ihn, hundertfältig wieder.“
Gall ist überzeugt, damit die Interessen von 10.-12.000 Menschen in Deutschland zu vertreten.
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… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Vertragsentwurf und Öffentlichkeit zwischen 1846 und 1848
Ab der Gründung stellte der Vertrag für alle teilnehmenden Theater – wie es von Gall formulierte – „das sie ehrende Band der gegenseitigen Achtung ihrer erworbenen Rechte“ dar.
Zunächst beteiligten sich 19 Theater. Bis Ende 1847 erhöhte sich die Zahl jedoch schon auf 32 deutsche und österreichische Bühnen
Der Öffentlichkeit wurde der Wortlaut erst Anfang 1848 im „Almanach der Freunde der Schauspielkunst“ zugänglich gemacht, weil mittlerweile die „wunderlichsten Dinge“ verbreitet worden waren.
Ein Originalexemplar des gedruckten, aber noch undatierten Vertragsentwurfs wird im Niedersächsischen Landesarchiv in den Akten zum Hoftheater in Braunschweig bewahrt.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Reiche Theaterlandschaft schon Mitte des 19. Jahrhunderts!
Die Theater, die Intendant von Gall Anfang 1846 als namhafte Mitglieder des geplanten Bühnenvereins anführte, waren Einrichtungen wichtiger deutscher Staaten, zumeist mit längerer Tradition, heute oft als „Staatstheater“ geführt:
1690: Hoftheater Braunschweig (gilt heute als ältestes Mehrspartenhaus Deutschlands)
1780/1817: Hoftheater Dresden (Hofoper schon im 17. Jh.)
1781: Leopoldstädter Theater Wien
1786: Königliche Schauspiele Berlin
1791: Hoftheater Weimar (Leiter ab 1791: Johann Wolfgang von Goethe)
1833: Theater Oldenburg, 1842 Übernahme als Hoftheater
1837: „wirkliches Hoftheater“ in Hannover (Schlosstheater und Oper seit dem 17. Jh.)
Im Hintergrund: das 1834 errichtete, hölzerne Theatergebäude. Heute bespielt das Oldenburgische Staatstheater ein 1893 eingeweihtes klassizistisches Theatergebäude („Großes Haus“).
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Repertoirefragen um 1846: Komödie oder hohe Theaterkunst?
Im Vormärz präsentierten viele Intendanten und Dramaturgen dem Publikum zunehmend Werke, die wir heute als Klassiker des Spielplans ansehen (z.B. Shakespeare, Goethe, Lessing). Mit Stücken zeitgenössischer Autoren sollten Gegenwartsfragen nahegebracht werden. Die erhaltenen Theaterzettel einer ‚Provinzbühne‘ wie in Oldenburg belegen jedoch: Der Anteil schlichter Komödien blieb hoch.
Ein Kritiker merkte 1846 zu einer Oldenburger Aufführung süffisant an: „Ein Stück wie ‚Iphigenie‘ [von Goethe] darf nicht zu oft gegeben werden (an der Burg in Wien ist das etwas anderes), denn für die Schauspieler, welche trotz ihrer angeeigneten Bildung doch immer einen Hang zum Comödiantenwesen behalten – ihn behalten müssen (…) – , ist es gut, daß ihnen ein solches Stück immer eine Art Scheu und Respect einflößt. Werden sie damit zu vertraut, so verlieren die Helden ihren Nimbus, die Schauspieler (…) spielen sie zuletzt ganz fidel herunter, wie Raupach und Kotzebue.“
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Schauspieler:innenleben um 1846 ...
Ein angesehener Schauspieler zu Zeiten von Küstner und Gall lebte und spielte in Oldenburg: Ludwig Berninger (1801-1873), „Großherzoglicher Hofschauspieler“. Dank der sogenannten Husmannschen Theatersammlung im Niedersächsischen Landesarchiv wissen wir einiges über seine „Karriere“ – und seine lange Bindung an das Theater in Oldenburg.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Ludwig Berninger (1801-1873)
1834: erster Auftritt am (Hof-)Theater Oldenburg (gegr. 1833), nebenher: unzählige Gastspiele außerhalb Oldenburgs, zum Teil vor fürstlichem Publikum
1846: Verlängerung seines Dienstvertrages für weitere 10 Jahre durch Dr. Julius Mosen, stellv. Intendant in Oldenburg
1859: 25-jähriges Dienstjubiläum in Oldenburg, mit Gedichten mehrerer „Verehrer der Kunst“
„1597 Rollen“ im ganzen Leben gespielt, davon „1091, bis er nach Oldenburg kam, in Oldenburg dazu gelernt 506“, darunter 51 Mal „Friedrich Wilhelm I.“, u.a. in Mosens „Der Sohn des Fürsten“.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Auguste von Bärndorf (1823-1911)
Gar nicht so „typisch“ waren jedoch ihre Herkunft und Ausbildung. Aufgewachsen auf einem Gut bei Berlin, erhielt sie schon als 16-jährige Unterricht bei der berühmten Schauspielerin Auguste Crelinger. Da die Eltern ihr keine Steine in den Weg legten, konnte sie ihre Theaterkarriere beginnen.
Ihr Weg führte sie von Oldenburg als Kaiserliche Hofschauspielerin nach St. Petersburg (1848-1857) – dies vermutlich sogar mit einer Empfehlung des Großherzogs von Oldenburg an seine Vettern aus dem Hause Holstein-Gottorp-Romanow.
1857-1868 war sie angesehenes Mitglied des Hoftheaters in Hannover, nach ihrem Bühnenabschied 1870 dort ab 1881 auch „Ehrenmitglied“.
Wie die Bilder im Niedersächsischen Landesarchiv bezeugen, haben Theaterliebhaber:innen in Oldenburg und Hannover von Bärndorf lange in guter Erinnerung behalten.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Öffentliche Theater und „Kontraktbrüchige“ um 1850
Der relativ folgenlose „Kontraktbruch“ des künstlerischen Personals erschwerte aber diesen ‚öffentlichen‘ Theatern die Aufrechterhaltung eines reibungslosen Theaterbetriebs.
Bundespräsident Roman Herzog 1996: „Es muß am Theater zugegangen sein wie zuzeiten in der Fußball-Bundesliga.“
In seiner Denkschrift zum „Theater-Cartel“ forderte Gall daher „gemeinschaftliche Normen“ für Theater, um Schauspieler:innen in diesem Punkte „Fesseln anlegen“ zu können. Daher war § 1 des Vertrages von 1846 dem nötigen Solidarverhalten der Bühnen untereinander gewidmet.
Um reichsweit rechtzeitig und umfassend informiert zu werden, erhielten die Bühnenvereinsmitglieder über Jahrzehnte Plakate und Druckschriften mit den Namen der ‚auffällig‘ gewordenen Schauspieler:innen, Sänger:innen und Tänzer:innen.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …„Materielles Wohl“: Alterssicherung für Schauspieler:innen
§ 8 des Kartellvertrages betonte – wie schon von Gall in seiner Denkschrift von 1845 – die Wichtigkeit der Alterssicherung. Die Intendanten sollten sich „nach Kräften“ um die Gründung von „Pensionsfonds“ nach bereits vorhandenen Beispielen bemühen.
Eine der frühesten „Pensions-Anstalten“ wurde 1834 für das Königlich Sächsische Hoftheater in Dresden gegründet. Das „Pensions-Reglement“ für das Hoftheater in Oldenburg – mit 30 Paragraphen – wurde am 23. März 1846 von Großherzog Paul Friedrich August genehmigt und zum 1. Mai 1846, also gleichzeitig zur Gründung des Bühnenvereins, in Kraft gesetzt.
Einnahmen sollten aus regelmäßigen „Benefizaufführungen“ fließen sowie aus anteiligen Beiträgen aus den Gagen. Ob und inwieweit diese Einrichtungen Bestand hatten bzw. haben konnten, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Ein Verein, der sich bewährt: Vertragsverlängerung ab 1851
Küstner schlug daher den Mitgliedern vor, den Vertrag über 1851 hinaus zu verlängern. Eine Zusage, Theaterkonzessionen nur nach Anerkennung des Vertrages zu erteilen, hatte bis dahin nur das Innenministerium des Königreichs Hannover gegeben.
Das Exemplar des Einladungsschreibens im Niedersächsischen Landesarchiv trägt von Küstners Unterschrift und einen Sichtvermerk des Großherzogs Paul Friedrich August von Oldenburg.
Zur Wahl der Vereinsleitung 1846 heißt es hier: „Die unterzeichnete General-Intendantur“ [in Berlin] wurde „durch Stimmenmehrheit als Centralpunkt der Geschäftsführung gewählt“.
Küstners Nachfolger bei den Königlichen Schauspielen in Berlin – Botho von Hülsen (1815-1886) – schlug 1851 von Gall in Stuttgart als neuen Geschäftsführer vor. Von Hülsen war seinerseits lange Jahre der dritte Präsident des Deutschen Bühnenvereins.
Kleines Detail am Rande: Gedruckt wurde der Brief im „Schnellpressendruck von E. Litfaß“ in Berlin, dem Erfinder der Litfaß-Säulen.
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …Quellen und Literatur(Auswahl)
NLA OL, Erw 80: Best. 271-36 (Nachlass Husmann):
NLA OL, Slg 400 (vor allem Bilder aus dem Nachlass Husmann)
NLA OL, Dep 10: Best. 262-1 M (Theaterzettel des Staatstheaters im Stadtarchiv Oldenburg)
NLA WO, 12 Neu, 13 Nr. 18850 (Akte zum Deutschen Bühnenverein)
„Der Bühnen-Vorstand. Vorlesung, gehalten in dem literarisch-geselligen Vereine zu Oldenburg, am 23. Februar 1844 von Ferdinand von Gall, Großherzoglich-Oldenburgischem Hoftheater-Intendanten“ (Oldenburg 1844) (Landesbibliothek Oldenburg)
„Vorschläge zu einem deutschen Theater-Cartel. Eine Denkschrift von Ferdinand von Gall, Großh. Oldenb. Kammerherr und Hoftheater-Intendant“ (Oldenburg 1845, Digitalisat)
„Vierunddreißig Jahre meiner Theaterleitung in Leipzig, Darmstadt, München und Berlin. Zur Geschichte und Statistik. Von Karl Theodor von Küstner“ (Leipzig 1853) (Landesbibliothek Oldenburg)
„Almanach für Freunde der Schauspielkunst auf das Jahr 1848. Begründet von L. Wolff; fortgesetzt von A. Heinrich, Souffleur des Königlichen Theaters, 12. Jahrgang. Berlin, den 1. Januar 1848“ (Vertrag S. 171-176) (Digitalisat)
Hinweis: Digitalisate von Oldenburger Theaterzetteln, älteren Theaterbildern und älteren Druckschriften zum Thema „Theater“ sind in der „Digitalen Sammlung“ der Landesbibliothek Oldenburg verfügbar.
SCHÖNDIENST, Eugen: Geschichte des Deutschen Bühnenvereins. Ein Beitrag zur Geschichte des Theaters 1846-1935, Frankfurt a.M. 1979
SCHMIDT, Heinrich (Hg.): Hoftheater, Landestheater, Staatstheater. Beiträge zur Geschichte des oldenburgischen Theaters 1833-1983, Oldenburg 1983
HETHEY, Raimund: Artikel „Gall, Ferdinand Wilhelm Adam Freiherr von“, in: Hans FRIEDL (u.a.) (Hg.): Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg, Oldenburg 1992, S. 223-224
LENNARTZ, Knut: Theater, Künstler und die Politik. 150 Jahre Deutscher Bühnenverein. Hrsg. vom Deutschen Bühnenverein – Bundesverband deutscher Theater, Berlin 1996
[HERZOG, Roman]: Ansprache von Bundespräsident Roman Herzog aus Anlass des 150. Jubiläums des Deutschen Bühnenvereins am 31. Mai 1996 in Oldenburg (Homepage DBV)
MARX, Peter W.: Vom „Sitz im Leben“ des deutschen Theaters, in: Deutscher Bühnenverein (Hg.): Struktur und Ereignis. Ein Arbeitsbuch zur Situation des Theaters der Gegenwart zum 175-jährigen Bestehen des Deutschen Bühnenvereins, Würzburg 2021, S. 72-89)
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
… die Bühne in das gehörige Licht zu stellen …
Redaktion
Konzeption:
Dr. Wolfgang Henninger (NLA - Abteilung Oldenburg)
Technische Umsetzung:
Christian Manuel Meyer (NLA - Abteilung Zentrale Dienste)
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit bei:
Stephanie Twiehaus (Oldenburgisches Staatstheater)
Matthias Bley (Landesbibliothek Oldenburg)
Dr. Silke Wagener-Fimpel (NLA - Abteilung Wolfenbüttel)